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Kraft-Wärme-Kopplung: Mehr Förderung für kleine Anlagen
Zu Beginn des Jahres tritt die novellierte Mini-KWK-Richtlinie in Kraft. Damit wird laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht.
Die Fördersätze für kleinere Anlagen werden angehoben, zudem gibt es künftig eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (+25%). Des weiteren gibt es eine Bonusförderung „Stromeffizienz“ (+60%). So würde sich beispielsweise die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit 1 kW elektrischer Leistung von 1.500,- € auf 3.515,- € erhöhen können.
(Quelle: VDI Nachrichten, Düsseldorf, 9.1.2015)
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